Wer wir sind

Wir sagen Danke für Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit. Die Stiftung „Humanitas et Dignitas“ ist eine reine Förderstiftung, was bedeutet, sie arbeitet nicht operativ und beschäftigt keine Mitarbeiter. Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie zusammen mit Projektpartnern wie z. B. gemeinnützige Organisationen, möglicherweise aus Ihrer direkten Umgebung, eingereicht wurden. Die Stiftung „Humanitas et Dignitas“ zahlt nicht direkt an Privatpersonen aus. Über die Möglichkeit der Förderung stimmt der Stiftungsrat ab. Er besteht aus dem Vorsitzenden Horst Walter Graf von Hessen-Homburg. Daher ist denkbar, dass die Beantwortung von Anfragen manchmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dafür bitten wir um Verständnis.

Förderanträge an die Stiftung „Humanitas et Dignitas“
Anträge können formlos eingereicht werden. Voraussetzung für die Würdigung und Beantwortung sind folgende notwendige Angaben:

  • Beschreibung Ihres Projektes
  • Zielsetzung des Projektes
  • Wer macht was mit wem? (Akteure und Projektträger)
  • Zeitraum der Projektdurchführung (von wann bis wann?)
  • Durchführungsort des Projekts
  • Welche Ideen gibt es zur Öffentlichkeitsarbeit?
  • Gibt es einen Finanzplan?
  • Welche Gesamtkosten des Projekts entstehen?
  • Höhe des Zuschussbedarfs
  • Weitere Finanzierungsquellen
  • Sind Sponsoren vorhanden (wenn ja, welche?)

Wir fördern ausschließlich Projekte mit nachweisbaren Kosten. Bitte richten Sie Ihren Antrag an die Stiftung „Humanitas et Dignitas“.

Bitte schicken Sie Förderanträge ausschließlich per Post. Eine Bearbeitung kann nur bei Vorliegen aussagekräftiger Unterlagen erfolgen.

Was fördert die Stiftung „Humanitas et Dignitas“

Die Stiftung „Humanitas et Dignitas“ will Kindern und Jugendlichen weltweit gezielt zu mehr Mobilität verhelfen.

Dabei haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung Vorrang. In Deutschland und International sollen Projekte und Initiativen identifiziert werden, die möglichst ohne Umwege Kindern in dieser Richtung helfen.

Spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung sind dabei ebenso förderwürdig wie Sportgruppen für Kinder und Jugendliche (mit und ohne Behinderung).

Dabei ist es ohne Belang, was die Ursache für die Behinderung war: Sei es eine Naturkatastrophe, eine detonierte Landmine oder ein Geburtsfehler gewesen – vordergründig ist die Wirksamkeit der Hilfe.

In gleicher Weise wird die Art der Hilfeleistung betrachtet: möglich ist der Bau einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, medizinische Versorgung, Prothetik, Therapien oder die Förderung von Reisen und Ausflügen. Gefördert werden kann auch die Fortbildung von Eltern oder anderen Betreuungspersonen. Ideale Projekte sind beispielsweise:

  • Die direkte und nachvollziehbare Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung;
  • Die Unterstützung von Bewegung und Sport als lebensnotwendige Fähigkeit und so die therapeutischen Nebeneffekte wie Stärkung der Motivation und des Selbstvertrauens;
  • Projekte, die Selbstbewusstsein und somit die Perspektive von jungen Menschen mit Behinderung unterstützen.